Neue Saison - alte Regeln

Liebe Eishockeyfans! Nicht nur die Cracks auf dem Eis müssen sich während des Spiels an besondere Regeln halten. Auch für Euch als Zuschauer gelten schon immer Regeln, die Ihr mit Betreten des Stadion akzeptiert und die Ihr im detail auf unserer Homepage nachlesen könnt.  

Doch genau wie bei den Jungs, denen wir Woche für Woche zujubeln, passiert es auch abseits des Eises mal, dass diese Regeln sehr weit und persönlich ausgelegt oder sogar missachtet werden. Natürlich sind wir alles Eishockeyfans und als solche dafür bekannt, dass es insgesamt nur sehr selten zu wirklich drastischen Vorfällen kommt. Dennoch möchten wir die Gelegenheit nutzen, hier nochmal auf einige wenige Punkte explizit hinzuweisen:

  1.  Es dürfen grundsätzlich keine Kameras mit in das Stadion gebracht werden. Hierzu bedarf es einer Akkreditierung durch den Verein, die spätestens 24 Stunden vor dem Spiel beantragt werden muss. Anträge die später eingehen können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden.
  2. Aus versicherungstechnischen Gründen müssen Fotographen, die sich im Bereich der Spielerbänke aufhalten und somit ungeschützt zur Eisfläche stehen, einen Helm tragen. In diesem Zusammenhang machen wir darauf aufmerksam, dass der Verein sich bemüht einen Helm auf Anfrage zu stellen. Dies kann jedoch nicht garantiert werden. Zudem steht dieser Bereich nicht zur freien Verfügung und ist nur in genehmigten Fällen zugänglich.
  3. Aufgrund der in jüngster Vergangenheit bundesweit aufgetretenen Vorfälle bei Großveranstaltungen müssen auch wir reagieren. Insofern bitten wir Euch, bei Eurer Anreise ein wenig mehr Zeit zu investieren, da die Taschenkontrollen ab dieser Saison noch intensiver durchgeführt werden. Im eigenen Interesse sollte man überlegen, ob man die Tasche nicht gleich zu Hause lässt und nur das nötigste einpackt, so wie Ihr es sicherlich auch bei anderen Großveranstaltungen händelt.
  4. Feuerwerkskörper jeglicher Art, Rauchbomben, Bengalos, etc. sind strikt verboten. Grundsätzlich gilt, dass alles, was andere Zuschauer gefährden kann, im Eisstadion nichts zu suchen hat. Sollten derartige Gegenstände bei der Taschenkontrolle gefunden werden, zieht dies ausnahmslos einen Stadionverweis nach sich. Als Hausherr behält sich der Verein zudem vor, ein generelles Stadionverbot zu erteilen.
  5. Eigentlich total logisch und kaum erwähnenswert (Ok, wir hauen es trotzdem raus): Den Anordnungen des Ordner- und Stadionpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Natürlich haben unsere netten Jungs vom Ordnungsdienst auch immer gerne ein Ohr für Eure Fragen und Wünsche.


Wie so oft im Leben gilt, dass man sich auch im Stadion so verhalten sollte, wie man es sich von seinen Mitmenschen im Umfeld auch wünscht. Nur dann ist doch garantiert, dass die beste Nebensache der Welt zu einem tollen Erlebnis wird und jeder zufrieden das Stadion verlässt – und noch viel wichtiger: gerne wieder kommt!

Wir bedanken uns für Eure Aufmerksamkeit. Nun bleibt nur noch die Freude auf eine tolle Saison mit einem großartigen Kader in einer großartigen Liga und ganz besonders mit Euch großartigen Fans! Bis dann im Stadion am „Berch“!

Stadionordnung

§ 1 – Geltungsbereich/Zweck

1. Die Stadionordnung dient der geregelten Benutzung und der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in dem Wurmbergstadion Braunlage und ihren angeschlossenen Außenanlagen.

2. Der Geltungsbereich beinhaltet den Stadionvorplatz, sowie alle Zuschauerränge und die Eisfläche

3. Die Besucher des Wurmbergstadions erkennen mit dem Erwerb einer Eintrittskarte, spätestens mit dem Betreten des Wurmbergstadions diese Stadionordnung als verbindlich an. Diese Stadionordnung gilt grundsätzlich für alle Veranstaltungen, die im Wurmbergstadion stattfinden.

 

§ 2 - Widmung

1. Das Wurmbergstadion dient vornehmlich der Austragung von Eishockeyspielen. Darüber hinaus können auch andere Sportveranstaltungen und Veranstaltungen nicht sportlicher Art durchgeführt werden.

2. Ein Anspruch der Allgemeinheit auf Benutzung des Wurmbergstadions oder einzelner Anlagen besteht nicht.

3. Die im Fall einer Fremdnutzung der Wurmbergstadions abzuschließenden Verträge richten sich nach bürgerlichem Recht.

 

§ 3 - Hausrecht

1. Das Hausrecht haben Vertreter und Beauftragte der EC Harzer Falken e.V. und bei Veranstaltungen auch die Polizei und der Sicherheits- und Ordnungsdienst (SOD). Diese sind berechtigt, Besuchern nach Maßgabe dieser Stadionordnung Weisungen zu erteilen.

 

§ 4 - Aufenthalt

1. Im Wurmbergstadion und ihren angeschlossenen Außenanlagen dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungsausweis mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung für die jeweilige Veranstaltung auf eine andere Art nachweisen können.

2. Zuschauer haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen oder einen anderen, vom SOD oder von der Polizei aus Sicherheitsgründen besonders zugewiesenen Platz einzunehmen. Dies gilt insbesondere für Zuschauer der Gastvereine, die trotz gültiger Eintrittskarte keinen Zutritt für den Bereich der Heimfans (Tribüne Rechts vom Cafe) erhalten. Bei ausverkauften Veranstaltungen ist der SOD angewiesen, den Zutritt des Gastfans mit Karten für diesen Bereich ins Stadion zu untersagen.

3. Um die Betreuung während der Veranstaltung und die Sicherheit von Rollstuhlfahrern im Evakuierungsfall zu gewährleisten, erhalten Rollstuhlfahrer nur mit einer Begleitperson (Mindestalter 16 Jahre) Zutritt zum Stadion.

4. Beim Verlassen des Wurmbergstadions verliert die Eintrittskarte grundsätzlich ihre Gültigkeit; das gilt auch für die Besitzer von Dauerkarten hinsichtlich der Zugangsberechtigung an dem konkreten Spieltag. Für das Wiederbetreten des Stadions ist eine Kennzeichnung erforderlich (Stempel auf der Hand)

5. In begründeten Ausnahmefällen sind Besucher auf Verlangen des SOD oder der Polizei verpflichtet, sich mit Hilfe eines amtlichen Personalausweises auszuweisen.

6. Im Geltungsbereich der Stadionordnung darf sich nicht aufhalten, wer nach dem Ermessen des SOD stark alkoholisiert ist, gefährliche oder gemäß § 7 der Stadionordnung verbotene Gegenstände bei sich führt oder die Absicht hat, die Sicherheit zu gefährden.

7. Jeder Besucher willigt für alle Medien in die unentgeltliche Verwendung des Abbildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, ein.

8. Der Aufenthalt im Wurmbergstadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Radio, Internet, Print, Foto) ist nur mit Zustimmung der EC Harzer Falken e.V. und in den für Medienvertreter besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Es ist Ticketinhabern daher ohne vorherige Zustimmung der EC Harzer Falken e.V. nicht gestattet, Ton, Fotos, Videos, Beschreibungen oder Resultate des Spiels aufzunehmen – es sei denn, dies erfolgt ausschließlich für private, nicht-kommerzielle Zwecke. In keinem Fall ohne Zustimmung der EC Harzer Falken e.V. erlaubt sind die öffentliche Verbreitung oder Wiedergabe von Ton-, Foto- oder Videoaufnahmen (auch nicht über Internet oder Mobilfunk) oder die Unterstützung anderer Personen bei derartigen Aktivitäten. Für die Tätigkeit von Medienvertretern im Rahmen einer Eishockeyveranstaltung gelten im Übrigen die Medienrichtlinien des Deutschen Eishockey Bundes (DEB) sowie der jeweiligen Liga.

 

§ 5 – Eingangskontrollen/Kontrollen durch den SOD

1. Jeder Besucher ist verpflichtet, beim Betreten des Stadions sowie bei Kontrollen innerhalb des Stadions dem SOD seine Eintrittskarte oder seinen Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Auf Verlangen besteht diese Pflicht auch gegenüber der Polizei.

2. Bei der Zutrittskontrolle zum Wurmbergstadion ist bei ermäßigten Karten (z.B. bei Rentnern, Schülern) auf Verlangen dem SOD ein Nachweis über den Ermäßigungsgrund (z.B. Renten-, Schülerausweis) vorzulegen. Kann die Berechtigung der Ermäßigung nicht vorgelegt werden, ist die Differenz zwischen dem reduzierten und dem regulären Eintrittsgeld nachzuzahlen. Ansonsten kann der SOD dem Ticketinhaber den Zutritt verwehren.

3. Der SOD ist berechtigt, Personen einschließlich der von ihnen mitgeführten Sachen – auch durch den Einsatz technischer Mittel – daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen,pyrotechnischen oder anderen gefährlichen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen.

4. Personen, die keine Aufenthaltsberechtigung nachweisen können oder ein Sicherheitsrisiko gemäß Absatz 3 darstellen, sind zurückzuweisen und am Betreten des Wurmbergstadions zu hindern bzw. aus dem Geltungsbereich der Stadionordnung zu verweisen.

5. Dasselbe gilt für Personen, gegen die ein bundesweit wirksames Stadionverbot oder ein stadionbezogenes Betretungsverbot ausgesprochen wurde sowie für Besucher, die eine Untersuchung gemäß Absatz 3 verweigern.

6. Der SOD ist berechtigt, die Identität der Besucher durch Einsichtnahme in Ihre von der Behörde ausgestellten Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass, etc.) zu überprüfen. Personen, die ihre Zustimmung zur Durchsuchung oder Identitätsprüfung verweigern, können bei der Besucherkontrolle zurückgewiesen und am Betreten des Wurmbergstadions gehindert werden.

7. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

8. Der EC Harzer Falken e.V. steht für eine weltoffene, tolerante Eishockeykultur und verurteilt fremdenfeindliche, rassistische, homophobe, gewaltverherrlichende, antisemitische, links- bzw. rechtsextreme Verhaltensweisen, Lebensanschauungen und politische Einstellungen. Aus diesem Grund können Personen, die mit ihrem äußeren Erscheinungsbild den Eindruck erwecken, dass sie eine solche Verhaltensweise, Lebensanschauung oder politische Einstellung vertreten, von allen Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Zum äußeren Erscheinungsbild zählen insbesondere eine typische Bekleidung mit themenbezogenen Schriftzeichen, bei denen verschiedene Zahlen bzw. Buchstabenkombinationen die Einstellung des Trägers deutlich machen, oder bestimmte Bekleidungsmarken, die als Erkennungsmerkmal für eine solche Einstellung dienen (z. B. Thor Steinar oder Consdaple). Weiterhin können Personen, die eine solche Verhaltensweise, Lebensanschauung oder politische Einstellung durch Fahnen, Aufnäher, Propagandamaterial, Aufrufe oder Äußerungen zum Ausdruck bringen, von allen Veranstaltungen ausgeschlossen werden.

 

§ 6 - Verhalten im Geltungsbereich dieser Stadionordnung

1. Im Geltungsbereich hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird.

2. Die Besucher haben den Anordnungen des Veranstalters, des SOD, der Polizei, der Feuerwehr, der Rettungsdienste und des Stadionsprechers Folge zu leisten.

3. Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisungen der nach Abs. 2 Berechtigten andere Plätze als auf ihren Eintrittskarten vermerkt (auch in anderen Bereichen) einzunehmen oder das Stadion und die angrenzenden Außenanlagen zu verlassen.

4. Alle Auf- und Abgänge sowie die Flucht- und Rettungswege sind für den bestimmungsmäßigen Zweck uneingeschränkt freizuhalten.

Unbeschadet dieser Stadionordnung können nach Abs. 2 Berechtigte erforderliche weitere Anordnungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum erlassen werden. Den zu diesem Zweck ergehenden Weisungen ist Folge zu leisten.

 

§ 7 - Verbote

1. Das Provozieren anderer Zuschauer zu Hass oder Gewalt gegenüber den Schiedsrichtern, Spielern oder sonstigen Personen ist verboten.

2. Den Besuchern ist das Mitführen, Bereithalten und Überlassen folgender Gegenstände im Wurmbergstadion untersagt:

a. rassistisches, fremdenfeindliches und rechtsradikales Propagandamaterial;

b. werbende oder kommerzielle Gegenstände sowie politische oder religiöse Gegenstände aller Art, wie Banner, Schilder, Flugblätter o.ä. ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Veranstalter;

c. Waffen oder gefährliche Gegenstände jeder Art, welche geeignet sind, Verletzungen zu verursachen oder hervorzurufen;

d. Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können;

e. Laser-Pointer;

f. Gassprühdosen; ätzende, leicht entzündliche, färbende oder gesundheitsschädigende feste, flüssige oder gasförmige Substanzen bzw. Gegenstände.

g. Flaschen, Becher, Krüge, Dosen und sonstige Behältnisse aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material; erlaubt ist die Mitnahme von bis zu 0,5 Liter alkoholfreier Getränke in Weichverpackung (z.B. „Tetra-Pak“) für Kinder bis zu 10 Jahren; (Ausnahme: Schierker-Feuerstein Flaschen die im Stadion verkauft werden)

h. sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer;

i. Fackeln, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, bengalische Feuer, Signalraketen und andere pyrotechnische Gegenstände; Wunderkerzen;

j. Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1,50 Meter sind oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist;

k. alkoholische Getränke;

l. Drogen jeglicher Art;

m. mechanisch oder mit Pressluft betriebene Lärminstrumente und Abschussvorrichtungen (der EC Harzer Falken e.V. behält sich Ausnahmen vor);

n. Sämtliche Bewegtbildkameras (z.B. Videokameras), sämtliche Fotokameras mit Wechselobjektiven (z.B. Spiegelreflex- oder Systemkameras) sowie Mittel- und Großformatkameras.

4. Das Mitführen medizinisch notwendiger Gehhilfen ist aus Sicherheitsgründen (Freihalten von Flucht- und Rettungswegen) nur im Bereich der Sitzplätze und/oder der ausgewiesenen Sonderplätze erlaubt. Der SOD ist berechtigt, dem Besucher, der eine Gehhilfe bei sich führt gemäß § 6 Abs. 3 eine entsprechende Platzierung zuzuweisen.

5. Verboten ist den Besuchern weiterhin:

a. rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten, sowie extreme Handlungen jeder Art zu begehen;

b. nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Spielfeldumfriedungen, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Pflanzflächen, Dächer sowie Maste aller Art zu besteigen oder zu übersteigen;

c. Bereiche die nicht für Besucher zugelassen sind (z.B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume) ohne Genehmigung des Veranstalters oder der Polizei zu betreten;

d. mit Gegenständen oder Flüssigkeiten aller Art zu werfen, insbesondere nicht auf die Sportflächen oder Besucherbereiche;

e. Feuer zu machen, Feuerwerkskörper, Signalmunition oder andere pyrotechnische Gegenstände, Magnesiumfackeln, Rauchkerzen, bengalische Feuer o.ä. einzubringen und abzubrennen bzw. abzuschießen; Ausnahme bilden die im normalen Handel erhältlichen Wunderkerzen.

f. Die Vorbereitung und Durchführung der unter Abs. 5 e beschriebenen Verbote durch Hilfestellung (z.B. durch das Verdecken mit Doppelhaltern oder Fahnen) zu ermöglichen;

g. sich zu vermummen;

h. bauliche Anlagen, Einrichtungen, Gebäude und Wege zu bemalen, zu beschriften oder zu bekleben;

i. außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten und das Gelände des Wurmbergstadions in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen;

j. Tiere mitzubringen.

 

§ 8 - Alkoholverbot / Getränkeausschank

1. Der Verkauf und der Ausschank von alkoholischen Getränken ist innerhalb des Geltungsbereichs dieser Stadionordnung grundsätzlich untersagt. Ausnahmen regelt die EC Harzer Falken e.V. nach Abstimmung mit den örtlich zuständigen Sicherheits- und Ordnungsbehörden.

 

§ 9 - Haftung

1. Das Betreten und Benutzen des Wurmbergstadions erfolgt auf eigene Gefahr.

2. Unfälle oder Schäden sind der EC Harzer Falken e.V. unverzüglich zu melden.

3. Für durch Dritte verursachte Personen- und Sachschäden haftet die EC Harzer Falken e.V. nicht.

 

§ 10 - Zuwiderhandlungen

1. Wer den Vorschriften dieser Benutzungsordnung zuwider handelt, kann unbeschadet der sonstigen Rechte des EC Harzer Falken e.V. ohne Entschädigung und ohne Erstattung des Eintrittsgeldes aus dem Wurmbergstadions verwiesen werden. Dasselbe gilt für Personen, die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von anderen, die freie Willensbestimmung beeinträchtigenden Mitteln stehen.

2. Gegen Personen, die durch ihr Verhalten innerhalb oder außerhalb des Wurmbergstadions im Zusammenhang mit einem Eishockeyspiel die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung beeinträchtigen oder gefährden, kann ein Stadionverbot ausgesprochen werden. Dieses Betretungsverbot kann auf die Wurmbergstadion beschränkt oder unter Beachtung der dazu vom DEB herausgegebenen Richtlinien mit bundesweiter Wirksamkeit ausgestattet werden.

Stadionverweise können vom SOD oder der Polizei auch gegenüber Personengruppen ausgesprochen werden, wenn konkrete Verstöße einzelnen Personen nicht zugeordnet werden können, das Verhalten aber den Gruppenmitgliedern insgesamt zugerechnet werden kann.

3. Besteht der Verdacht, dass Personen eine strafbare Handlung oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, so kann Anzeige erstattet werden.

4. Sollte der Veranstalter durch ordnungswidriges Verhalten zu Schaden-ersatzansprüchen und/oder Geldstrafen von dritter Seite herangezogen werden, so werden diese Ansprüche im Regresswege gegen die Verursacher geltend gemacht. Das Gleiche gilt für Sachschäden, die der Verursacher zu verantworten hat.

5. Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden sichergestellt und, soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht benötigt werden, nach dem Wegfall der Voraussetzung für die Sicherstellung auf Verlangen zurückgegeben oder nach Ablauf von vier Wochen nach der Veranstaltung auf Kosten des Besuchers vernichtet; der EC Harzer Falken e.V. und/oder der Veranstalter haften nicht für den Verlust oder die Beschädigung von sichergestellten Gegenständen. Ausgenommen von der Rückgabe sind abgenommenen Gegenstände nach § 7 Abs. 3 Buchstaben a, c, i und l.

6. Die Rechte der EC Harzer Falken e.V. als Inhaber des Hausrechts bleiben unberührt.